Was kann vom Kooperationsnehmer individuell gestaltet werden?
Die Auswahl der zum Standort passenden Räder, Zubehör und Zusatzleistungen sind ergänzend zur Basisausstattung vom Kooperationspartner, nach Absprache ergänzbar.
Was darf nicht individualisiert werden?
Logozusätze außer der in der Bikeshop Unterseite des Kooperationspartners vorgegebenen Variante dürfen nicht verwendet werden. Ebenso dürfen keine zusätzlichen Marken oder Waren ohne Zustimmung des Franchisegebers in das Sortiment aufgenommen werden bzw. bedürfen der vorherigen Abstimmung.