Immer wieder kommt es vor, dass sich Falschgeldnoten im Umlauf befinden. Die Kassenkräfte sind zu informieren und anzuweisen, dass die Entgegennahme von 200 Euro- und 500 Euro-Scheinen bei unbekannten Kunden nur in Gegenwart der Kassenkraft oder der SOMO Bikeshop Leitung zu geschehen hat.
Grundsätzlich ist es den Kassenkräften untersagt, 200 Euro- und 500 Euro-Banknoten, zu wechseln.
Trickbetrüger verleiten immer wieder, durch gezieltes Ablenken der Kassenkräfte, zur Herausgabe überhöhten Rückgeldes bzw. Wechselgeldes. Aufgrund dessen sind in den Märkten schon erhebliche finanzielle Schäden entstanden. Achten Sie deshalb unbedingt auf die Einhaltung dieser Anweisung.
Bei Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten oder durch grobe Fahrlässigkeit der Kassenkräfte beim Geldwechsel entstehen, ist mit entsprechenden personellen Maßnahmen, von Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung, sowie mit Regressmaßnahmen, zu reagieren.