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Kasse

Kassensturz

Immer wieder kommt es vor, dass sich Falschgeldnoten im Umlauf befinden. Die Kassenkräfte sind zu informieren und anzuweisen, dass die Entgegennahme von 200 Euro- und 500 Euro-Scheinen bei unbekannten Kunden nur in Gegenwart der Kassenkraft oder der SOMO Bikeshop Leitung zu geschehen hat.

Grundsätzlich ist es den Kassenkräften untersagt, 200 Euro- und 500 Euro-Banknoten, zu wechseln.

Trickbetrüger verleiten immer wieder, durch gezieltes Ablenken der Kassenkräfte, zur Herausgabe überhöhten Rückgeldes bzw. Wechselgeldes. Aufgrund dessen sind in den Märkten schon erhebliche finanzielle Schäden entstanden. Achten Sie deshalb unbedingt auf die Einhaltung dieser Anweisung.

Bei Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten oder durch grobe Fahrlässigkeit der Kassenkräfte beim Geldwechsel entstehen, ist mit entsprechenden personellen Maßnahmen, von Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung, sowie mit Regressmaßnahmen, zu reagieren.

Personalkontrollen

Als Disziplinarvorgesetzter des Kassenpersonals hat der Inhaber das Recht und die Pflicht, im Rahmen seiner Dienstaufsicht und aus eigenem kaufmännischem Interesse Kontrollen vorzunehmen. Die Kontrolle von persönlichen Gegenständen von Kassenkräften darf nur in Gegenwart des zu kontrollierenden Mitarbeitenden durch den Inhaber vorgenommen werden. Kontrollen sollten so durchgeführt werden, dass sie nicht einer Verdachtsäußerung gleichkommen und aus dem Grundsatz der Gleichstellung heraus periodisch bei jedem Mitarbeitenden durchgeführt werden.

Kassensystem & Warenwirtschaft

Der SOMO Bikeshop muss mit dem, aktuell gültigen, Warenwirtschaftssystem (velo.port), sowie deren Untersystemen, wie z.B. Velo-Connect, betrieben werden. Dieses System muss durch das Leitungspersonal des SOMO Bikeshops beherrscht werden. Alle Artikel sind so im System zu hinterlegen, dass detaillierte Auswertungen erstellt werden können. Wareneingänge, sowie Warenabgänge sind über das System artikelgenau zu erfassen, so dass ein „geschlossenes“ Warenwirtschaftssystem angestrebt werden kann.

Hierbei hilft die vom Leasinggeber als Schnittstelle bereitgestellte Lizenz zu BIDEX. Der Datenbank für alle namhaften Bike-Hersteller, deren Produkte, Ersatzteile sowie Accessoires. Alle 24h wird vom System ein Update gefahren (immer nachts) und somit können Verfügbarkeiten, Preisänderungen oder neue Produkte direkt erkannt, erfasst und angezeigt werden.

Zu jedem Monatsersten muss die Umsatzmeldung, mit Tageswerten, für den vergangenen Monat, als Systemausdruck an den Kooperationsgeber erfolgen, damit dieser die monatlichen Gebühren berechnen kann. Dies sollte idealerweise automatisiert und elektronisch erfolgen. Grundlage hierfür ist das einheitliche zu verwendende Warenwirtschaftssystem velo.port sowie deren damit verbundenen Online-Optionen zum Datenaustausch.

Auch sind die erforderlichen Zahlen für die in 1.3.2.1, 1.3.2.2 & 1.3.2.3 angesprochenen Auswertungen rechtzeitig vor der Frist zu melden.

Sie haben Fragen oder wollen Kontakt mit uns aufnehmen?

Hier finden Sie unser Kontaktformular

Florian Dobner

Bereichsleiter SOMO Bikeshops

0711 490467-65 florian.dobner@gdw-sued.de
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