Grundsätzlich geht jeder Zusammenarbeit die Schließung eines Kooperationsvertrages zwischen der gdw süd als Franchisegeber und dem Sozialunternehmen als Leasingnehmer und künftigen SOMO Bikeshop Betreiber voraus.
Hierbei gilt grundsätzlich folgender Ablauf:
- Schließung des Kooperationsvertrages (gdw süd / Franchisenehmer)
- Übergabe der Gründungsunterlagen und Beratung bei der Antragstellung/Förderung
- Beratung und Betreuung der Franchisenehmer durch die gdw süd im gesamten Prozess der Planung und administrativen Vorbereitung auf den Geschäftsstart
- Suche des passenden Ladenlokals und Schließung des Mietvertrages zwischen Vermieter und Franchisenehmer
- Planung und Koordination der Vorlieferanten mit dem SOMO Bereichsleiter und Hilfe bei der Umsetzung der Vertragschließung / Neukundenanlage bei Lieferanten
Gebietsdefinition
Der für Sie eventuell gültige Gebietsschutz wird gemeinsam mit Ihrem Kooperationsgeber bei Unterzeichnung des Kooperationsvertrages genau definiert und festgelegt.